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Rettungstrupp im Bergbau: Mit der Reform der Unfallversicherung 1925 wurde auch die Erste Hilfe am Unfallort verbessert.
Aufnahme 20er Jahre, Zeche Helene, Essen.
Bearbeiter/in
Marc von Miquel
Darius Harwardt
Gabriele Hommel
Förderinstitution
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Laufzeit
1.11.2011 – 30.04.2014
Themen:
Institutionengeschichte der Sozialgerichtsbarkeit in NRW
Sozialrichter und NS-Vergangenheit
Kriegsopferentschädigung vor Gericht
NS-Täter und Bundesversorgungsgesetz
Die Wiedergutmachung in der Sozialversicherung
Im Zusammenhang mit den neuen Initiativen aus Politik, Verwaltung und Justiz, die wissenschaftlichen Kenntnisse über die NS-Geschichte einzelner Behörden zu erweitern, untersucht das Projekt die NS-Vergangenheit der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit. Zu den historischen Besonderheiten der Sozialgerichtsbarkeit zählt der Umstand, dass dieser junge Zweig der Judikative erst 1954 als eigenständige Gerichtsbarkeit errichtet wurde. Aufgaben der Rechtsprechung im Bereich des Sozialrechts wurden zuvor von den staatlichen Aufsichtsbehörden in der Sozialversicherung übernommen. An der Spitze stand das 1884 errichtete Reichsversicherungsamt in Berlin mit seinen Senaten, als Mittelinstanz fungierten die Oberversicherungsämter auf Länder- beziehungsweise Provinzebene, gefolgt von den kommunalen Versicherungsämtern. Nach Kriegsende und mit dem Neuaufbau demokratischer Strukturen in Westdeutschland fand diese Form der Administrativjustiz ihr Ende, widersprach sie doch den Grundsätzen der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit.
Die projektierte Studie reflektiert diese enge Verzahnung von Verwaltungs- und Rechtsprechungstätigkeit; sie stellt sich zur Aufgabe, die Brüche und Kontinuitäten in Bezug auf die Rechtsprechung, die handelnden Personen und das institutionelle Selbstverständnis herauszuarbeiten. Ziel der Untersuchung soll damit sein, zum einen die Traditionslinien aus dem Dritten Reich bis in die Bundesrepublik hinein zu analysieren, zum anderen auch die Frage zu beantworten, unter welchen Umständen die demokratische Neuorientierung der Sozialgerichtsbarkeit nach Kriegsende erfolgte.